Robin Telzer | telzer.media, Wasmannstraße 17,22307 Hamburg, +4917663374670, hello@telzer.media
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Robin Telzer | telzer.media (“telzer.media”) und Verbrauchern (§ 13 BGB) sowie Unternehmern (§ 14 BGB) abgeschlossen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Für Verträge mit Verbrauchern, die außerhalb der Geschäftsräume von telzer.media oder im Rahmen von Fernabsatzgeschäften (z.B. telefonisch, per E-Mail, SMS, WhatsApp etc.) geschlossen werden, gilt das Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB. Entgegenstehende oder abweichende AGB der Kunden werden nicht anerkannt. Mit der Annahme von Lieferungen oder Teillieferungen akzeptiert der Kunde von telzer.media („Kunde“) die Geltung dieser AGB. Diese AGB finden auch auf alle zukünftigen Vertragsverhältnisse mit dem Kunden Anwendung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichungen von diesen AGB bedürfen immer der Schriftform.
II. Vertragsabschluss und Rücktritt
a. Angebote von telzer.media sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden oder durch die Lieferung der bestellten Leistungen durch telzer.media ohne vorherige Bestätigung zustande.
b. Sollte telzer.media aufgrund von Umständen, die nicht von ihm zu vertreten sind, an der Erbringung der Leistung gehindert sein, insbesondere aufgrund nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Lieferanten oder Dritte, nicht rechtzeitiger Rückgabe von Mietgeräten durch den Vormieter, unzumutbarer Wetterverhältnisse oder wetterbedingter Ausfälle, ist telzer.media berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
c. Der Kunde ist verpflichtet, Teillieferungen abzunehmen, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf.
d. Wird ein vereinbarter Drehtermin kurzfristig (weniger als 72 Stunden vor dem Termin) vom Kunden verschoben, behält sich telzer.media das Recht vor, Mehrkosten in Höhe von 10% der veranschlagten Auftragssumme in Rechnung zu stellen.
e. Kündigt der Kunde den Vertrag nach Auftragserteilung, so gilt Folgendes:
1. Bei einer Kündigung bis zu zwei Wochen vor Produktionsbeginn ist ein Ausfallhonorar in Höhe
von 25 % der veranschlagten Auftragssumme zu zahlen.
2. Bei einer Kündigung eine Woche vor Produktionsbeginn oder kurzfristiger ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % der veranschlagten Auftragssumme zu zahlen.
Dem Kunden ist es ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist (§ 309 Nr. 5 b) BGB)
III. Leistungsumfang
a. Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem der Leistungserbringung zugrunde liegenden Angebot von telzer.media. Nachträgliche Änderungen bedürfen der Schriftform. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt, werden Zusatz- und Fremdleistungen wie beispielsweise Reise oder Übersetzungskosten gesondert vergütet (bei Reisen: Flug 2. Klasse, Bahnfahrt 2. Klasse, Auto: 0,65 Euro/km, Mietwagen: obere Mittelklasse).
b. Sofern und soweit der Kunde keine spezifischen Vorgaben für die Leistungserbringung (beispielsweise hinsichtlich Konzept, Design und/oder Technik) macht, ist telzer.media in der Umsetzung der Leistungserbringung frei.
c. Sämtliche Arbeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden ausgeführt.
d. Wünscht der Kunde während oder nach der Leistungserbringung Änderungen über das Angebot hinaus, so hat er die daraus resultierenden Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann telzer.media eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
e. Die Leistungserbringung durch telzer.media beinhaltet weder eine rechtliche Beratung noch die Prüfung der rechtlichen, insbesondere der wettbewerbs-, marken- und kennzeichenrechtlichen Zulässigkeit und Richtigkeit der Leistungen.
f. Den Parteien ist bewusst, dass eine genaue Einhaltung der festgelegten Farben bei unterschiedlichen technischen Systemen nicht möglich ist und dass auf elektronischen Geräten dargestellte Farben unterschiedlich wahrgenommen werden bzw. variieren können. Abweichungen von dem vom Kunden freigegebenen Muster bzw. Original können daher nicht beanstandet werden.
g. telzer.media ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise selbst oder durch mit telzer.media assoziierte Dritte zu erbringen oder erbringen zu lassen.
IV. Mitwirkungspflichten des Kunden
a. Sobald telzer.media ein Konzept erstellt hat, das die vertraglichen Anforderungen erfüllt, wird der Kunde das Konzept in Textform freigeben.
b. Alle Leistungen von telzer.media (insbesondere Entwürfe, Testversionen, etc.), aufgrund derer Folgeleistungen zu erbringen oder bei Dritten zu beauftragen sind, sind vom Kunden unverzüglich nach Ablieferung zu überprüfen und innerhalb von 3 Werktagen entweder zur weiteren Verwendung freizugeben oder zu reklamieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Freigabe noch eine Reklamation, gilt die Freigabe als erteilt.
c. Der Kunde überprüft die rechtliche, insbesondere die wettbewerbs-, marken- und
kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen selbst oder lässt diese durch Dritte überprüfen. telzer.media veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden und in dessen Namen und Auftrag. Die damit verbundenen Auslagen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. telzer.media haftet nicht für das Ergebnis einer solchen rechtlichen Prüfung. d. Der Kunde stellt sicher, dass telzer.media alle für die Ausführung der Tätigkeiten notwendigen Unterlagen, insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen,
rechtzeitig und in zur Verarbeitung geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist der Kunde verpflichtet, telzer.media alle relevanten Informationen und Änderungen umgehend mitzuteilen. telzer.media ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick auf deren Eignung zur Erreichung des beauftragten Zwecks. Die technische und inhaltliche Verantwortung für die gelieferten Inhalte liegt ausschließlich beim Kunden. Nur bei offenkundigen Fehlern ist telzer.media verpflichtet, den Kunden auf Mängel hinzuweisen. e. Sobald dem Kunden Umstände erkennbar werden, die eine vertragsgemäße Erfüllung des Auftrags in Frage stellen könnten, hat er telzer.media unverzüglich schriftlich darüber zu informieren und mögliche Maßnahmen mitzuteilen.
V. Leistungs-/Lieferfristen und -termine
a. Leistungs- und Lieferfristen sowie -termine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich festgelegt wurden.
b. Die Einhaltung der Lieferzeit erfordert, dass der Auftrag vollständig geklärt ist, sämtliche Genehmigungen vorliegen und alle vom Kunden zu leistenden Zahlungen, Sicherheiten sowie sonstigen Mitwirkungspflichten (wie die Bereitstellung oder Beschaffung von Daten und Unterlagen, die Bereitstellung von Informationen, die Freigabe von Entwürfen oder Konzepten) rechtzeitig bei telzer.media eingegangen bzw. erbracht sind. Sollte dies nicht rechtzeitig geschehen, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend angemessen.
c. Während der Überprüfung von Entwürfen, Testversionen und ähnlichen Leistungen durch den Kunden wird die Lieferzeit ausgesetzt. Diese Aussetzung beginnt mit dem Versand an den Kunden und endet mit
dem Eingang seiner Rückmeldung.
d. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen, die die Fertigungsdauer beeinflussen, passt
sich die Lieferzeit entsprechend an.
e. Verzögerungen, die telzer.media nicht zu vertreten hat (wie z.B. durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Verschulden Dritter oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von telzer.media liegen), führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit.
f. Sollte telzer.media mit seiner Leistung in Verzug geraten, kann der Kunde seine gesetzlichen Rechte erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen geltend machen.
g. telzer.media ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
VI. Abnahme
a. telzer.media stellt dem Kunden die erbrachten Leistungen nach deren Fertigstellung auf einem Kundenserver zur Verfügung, sofern es sich um digitale Daten handelt. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen innerhalb von 10 Werktagen ab dem Zeitpunkt der Mitteilung über die Fertigstellung abzunehmen, sofern die Leistungen dem freigegebenen Konzept entsprechen. Der Kunde bestätigt die
Abnahme schriftlich.
b. Wird keine förmliche Abnahme verlangt oder kommt die von einer Partei verlangte Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zustande, gilt die vertragliche Leistung von telzer.media als abgenommen, sofern der Kunde die Leistung nutzt oder innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Leistung keine erheblichen Mängel in schriftlicher Form rügt.
c. Verweigert der Kunde die ordnungsgemäß angebotene Leistung ungerechtfertigt (Annahmeverzug), ist telzer.media berechtigt, sämtliche Leistungen so abzurechnen, als wäre die Abnahme erfolgt.
VII. Preise und Zahlungsbedingungen
a. Alle Miet- und Produktionspreise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung, Porto und Fracht werden gesondert berechnet. Der Rechnungsbetrag ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
b. telzer.media behält sich das Eigentum an den erbrachten Leistungen sowie alle zu übertragenden Rechte bis zur vollständigen Begleichung der vereinbarten Vergütung vor.
c. telzer.media ist berechtigt, dem Kunden Teillieferungen aus sämtlichen Verträgen anteilig auf monatlicher Basis in Rechnung zu stellen.
d. Bei Einstellung der Zahlungen durch den Kunden, bei Überschuldung, bei Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens oder bei Verzug mit der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks wird die gesamte Forderung von telzer.media sofort fällig. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. In diesen Fällen ist telzer.media berechtigt, angemessene Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
VIII. Verzug und Mahnkosten
a. Verzug tritt mit dem Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit ein, spätestens jedoch 30 Tage nach Erhalt der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung.
b. Befindet sich der Kunde mit seinen Zahlungen im Verzug, ist telzer.media berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen einzustellen.
c. Für jede Mahnung erhebt telzer.media eine Mahnpauschale in Höhe von 40,00 Euro. Darüber hinaus werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche.
IX. Zurückbehaltung, Aufrechnung und Abtretung
a. Das Zurückbehaltungsrecht aufgrund von Gegenforderungen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
b. Die Abtretung von Rechten und/oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von telzer.media nicht zulässig. Ausgenommen hiervon ist die Abtretung von Rechten und/oder die Übertragung von Pflichten an Unternehmen, die mit dem Kunden gemäß den §§ 15 ff. AktG verbunden sind.
c. telzer.media ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit Zustimmung des Kunden jederzeit auf Dritte zu übertragen.
X. Schadensersatz
Die Haftung von telzer.media ist, unabhängig von der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, für Schäden, die nur auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung einer Garantie oder einer wesentlichen vertraglichen Pflicht. In einem solchen Fall ist die Haftung von telzer.media jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss voraussehbaren Schadens begrenzt. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für
Schadensersatzansprüche aufgrund von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie für Ansprüche wegen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder bei zwingender gesetzlicher Haftung, wie beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz. Diese Regelung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
XI. Haftung und Verjährung
a. Gegenstände und Materialien, die telzer.media übergeben werden, sind grundsätzlich nicht versichert. Der Kunde ist für einen ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich. telzer.media haftet für verloren gegangene Gegenstände und Materialien des Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
b. Die Haftung von telzer.media für die Wiederherstellung von Daten, die vom Kunden angeliefert wurden, ist auf die Kosten begrenzt, die für die Wiederherstellung der Daten erforderlich sind, die auch bei einer regelmäßigen, ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden verloren gegangen wären.
c. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln beträgt 12 Monate. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Regelung unberührt.
d. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Rechtsmängeln beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem ein Dritter Ansprüche wegen Rechtsmängeln gegenüber dem Kunden erhebt oder der Kunde von dem Rechtsmangel Kenntnis erlangt. Diese Verjährungsfrist beträgt 6 Monate. e. Im Übrigen verjähren Ansprüche des Kunden, die sich aus einer Pflichtverletzung von telzer.media oder deren Erfüllungsgehilfen ergeben, ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
XII. Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen
Das Rohmaterial (Footage) sowie alle Projektdateien und zugehörigen Assets sind urheberrechtlich geschützt und bleiben Eigentum von telzer.media. Sollte der Kunde die Herausgabe dieser Daten, insbesondere der offenen Projektdaten, wünschen, erfolgt die Herausgabe ohne Übertragung von Rechten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für die Herausgabe von Projektdateien und Rohmaterial wird mit dem Kunden ein dem Projekt angemessenes Buyout vereinbart.
Die Kosten für den Transfer der Daten und die Bereitstellung der Datenträger trägt der Kunde. telzer.media bewahrt alle für die Produktion erstellten Rohdaten (Footage), Rohdateien und Projektdateien mit angemessenem technischem Aufwand und ohne zusätzliche Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr nach Abschluss der jeweiligen Produktion auf. Eine Haftung für Datenverlust während der Archivierung ist generell ausdrücklich ausgeschlossen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder bei Beendigung des Vertrages vor Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen durch telzer.media gelöscht oder vernichtet.
XIII. Freihaltung
a. Der Kunde versichert telzer.media, dass er über sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte für die von ihm angelieferten Bild-, Ton- und Videomaterialien, einschließlich der Rechte zur Bearbeitung und Weiterlizenzierung, verfügt. Der Kunde räumt telzer.media mit Vertragsschluss die zur Bearbeitung und Verwertung des Werkes erforderlichen Nutzungsrechte ein.
b. Sollte ein Dritter gegenüber telzer.media berechtigte Ansprüche aus Urheberrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten wegen der vom Kunden gelieferten Materialien geltend machen, übernimmt der Kunde die Vertretung für telzer.media in jedem entsprechenden Rechtsstreit auf eigene Kosten und stellt telzer.media von derartigen Ansprüchen frei. Dies gilt jedoch nur, wenn telzer.media den Kunden unverzüglich über entsprechende Anspruchsschreiben Dritter und Einzelheiten etwaiger Rechtsstreitigkeiten informiert und der Kunde von solchen Ansprüchen unterrichtet wird, bevor die Rechtsmängelansprüche verjährt sind.
XIV. Nutzungsrecht, Vervielfältigung und Lizenzfreigabe
a. Sofern die von telzer.media für den Kunden erbrachten Leistungen rechtlich, insbesondere
urheberrechtlich geschützt sind, liegen sämtliche Nutzungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte grundsätzlich bei telzer.media, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.
b. Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien (auch auszugsweise) der Werke von telzer.media selbst oder durch Dritte anfertigen zu lassen. Öffentliche Aufführung, Verleih und Vermietung (auch unentgeltlich) sind ohne die schriftliche Genehmigung von telzer.media untersagt.
c. Der Kunde räumt telzer.media das Recht ein, auf die Vertragserzeugnisse in geeigneter Weise hinzuweisen und/oder mit diesen für eigene Leistungen zu werben, beispielsweise in einem „Showreel“, einem Zusammenschnitt der Erzeugnisse zur Veröffentlichung auf der Firmenhomepage und Social Media Kanälen oder im Abspann des Vertragserzeugnisses (soweit branchenüblich).
d. Für alle gelieferten Audio- und Videoarbeiten gilt, sofern nicht anders vereinbart, eine Standard-Lizenzfreigabe für die weltweite Internetnutzung, einschließlich sozialer Netzwerke und Videoplattformen wie Facebook, YouTube oder Vimeo, für die Dauer von einem Jahr. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen und im Angebot vermerkt werden.
e. Soweit dem Kunden von telzer.media ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für Leistungen eingeräumt wurde oder Nutzungsberechtigungen aufgrund einer Kündigung enden, hat der Kunde nach Ablauf des Nutzungszeitraums alle Vervielfältigungsstücke, insbesondere Datenträger mit Werkdaten, Datenbanken und Dateien sowie alle eventuell vorhandenen schriftlichen Dokumentationen an telzer.media zurückzugeben oder zu vernichten und die Nutzung einzustellen. Der Kunde löscht ferner alle gespeicherten Werkdaten, Datenbanken und Dateien von seinen Computersystemen, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.
XV. Gewährleistungsanspruch
a. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Leistung, unter gleichzeitiger Übersendung der beanstandeten Leistung zu Prüfzwecken zu erheben. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach deren Entdeckung zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die
Leistung in Bezug auf den betreffenden Mangel als genehmigt.
b. Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere in Bezug auf Farbgebung, Helligkeitsschwankungen, Kontrastschwankungen oder Lautstärkeunterschiede, begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
c. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich nach Wahl von telzer.media auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist telzer.media eine angemessene Frist einzuräumen. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung von telzer.media Mängelbeseitigungsarbeiten, Änderungen am Script oder sonstige Veränderungen des gelieferten oder bearbeiteten Materials vorgenommen hat bzw. vornehmen ließ.
d. Sollten Mängel des gelieferten Materials auftreten, nachdem der Kunde die von telzer.media zur Verfügung gestellten oder gelieferten Originaldateien selbst verändert hat, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen keinen direkten Zusammenhang mit dem entstandenen Mangel erkennen lassen.
XVI. Zusatzleistungen
a. Sonderleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers nach Auftragserteilung, Korrekturen durch den Auftraggeber oder zusätzliche Arbeitsaufwände aufgrund verspäteter Lieferung des Auftraggebers, sofern diese nicht im Kostenangebot erwähnt sind.
XVII. Geheimhaltung und Datenschutz
a. Die Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung der Zusammenarbeit und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.
b. „Vertrauliche Informationen“ sind alle dem Kunden oder telzer.media zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen aus der und über die Sphäre der jeweils anderen Partei, insbesondere solche über Geschäftsvorgänge wie z.B. Druckunterlagen, Layouts, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Filmmaterial, Bilder, Videos, Speichermedien, interaktive Produkte und / oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien. Darüber hinaus sind vertrauliche Informationen jeder Partei solche, die ihrer Natur nach als vertraulich erkennbar sind.
c. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt, veröffentlicht und / oder ausdrücklich zur Weitergabe freigegeben waren.
d. Werden einer Vertragspartei vertrauliche Informationen von dritter Seite bekannt gemacht, hat sie die andere Vertragspartei hierüber schriftlich zu benachrichtigen. Die Vertragsparteien werden solche Informationen nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei verwerten.
e. Soweit der Kunde Daten an telzer.media übermittelt, stellt der Kunde zuvor Sicherheitskopien hiervon her. Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung – auch für Ansprüche Dritter – für von ihm an telzer.media überlassene Daten. telzer.media übernimmt keine Haftung für den Fall eines Datenverlustes. Der Transport geht insoweit zu Lasten des Kunden.
f. telzer.media gewährleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der eingestellten Daten und beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz in Deutschland, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung sowie das Bundesdatenschutzgesetz.
XVIII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
XVIII. Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
a. Erfüllungsort für alle Verträge ist der Geschäftssitz von telzer.media. Der Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Abweichend hiervon kann telzer.media auch am Gerichtsstand des Kunden klagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist hiervon nicht berührt.
b. Für die auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.
Stand 01.08.2024